Updated on
Jul, 30 2026
Ahmed Abdelaziem Mahmoud
Rechtsberater — INTERPOL und Internationales Strafrecht
Anastasia Goma
Senior Associate, Internationale Strafverteidigung
Hanna Sianko
Assoziierte Partnerin
Cliodhna Joyce-Daly
Strategischer Rechtsberater und Jurisdiktionsexperte
Christina Abdel Ahad
Leitender Mitarbeiter
Assoziierte Partnerin
Senior Associate
Tarek Muhammad
Associated Partner
Tatiana Del Moral
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Marcin Ajs
Assoziierter Partner
Anatoliy Yarovyi
Senior Partner
Dmytro Konovalenko
Senior Partner
Iryna Berenstein
Assoziierte Partnerin
Maryna Mkrtycheva
Senior Associate

Im Fadenkreuz mehrerer Staaten: Was passiert bei konkurrierenden Auslieferungsersuchen?

Was passiert, wenn zwei oder mehr Staaten dieselbe Person verhaftet und ausgeliefert haben wollen? Es entsteht eine komplexe rechtliche Lage. Und anders als viele glauben, gewinnt nicht einfach das erste Ersuchen. Nein. Stattdessen entscheidet der Staat, in dem sich die Person aufhält, nach klaren rechtlichen Kriterien, welches Gesuch Vorrang hat. Diese Entscheidung hängt von Faktoren wie der Schwere der Straftat, dem Tatort und den geltenden internationalen Verträgen ab.

Mehrere Auslieferungsersuchen – Dies bezeichnet die Situation, in der ein Staat (der ersuchte Staat) von zwei oder mehr anderen Staaten (den ersuchenden Staaten) gleichzeitig oder nacheinander formelle Gesuche zur Überstellung derselben Person erhält. Ziel dieser konkurrierenden Ersuchen ist die Strafverfolgung oder die Vollstreckung einer Strafe in den jeweiligen ersuchenden Staaten.

Was genau sind “mehrere Auslieferungsersuchen”? Eine Einführung

Das Kernproblem ist einfach: Eine Person kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein. Wenn mehrere Justizsysteme dieselbe Person beanspruchen, steht das Land, in dem sie sich aufhält (der ersuchte Staat), vor einer schwierigen Priorisierungsentscheidung. Physisch kann die Person nur an einen einzigen Staat überstellt werden.

Welche Regeln gelten, hängt von den beteiligten Staaten ab. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

  • Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl, der die Regeln für Auslieferungen innerhalb der EU festlegt.
  • Die Europäische Auslieferungskonvention für den Rechtsverkehr mit vielen europäischen Nicht-EU-Staaten.
  • Spezifische bilaterale Auslieferungsabkommen zwischen einzelnen Staaten.
  • Das nationale Recht über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das als Auffangnetz dient.

Häufig beginnt die internationale Fahndung mit einer “Red Notice” von INTERPOL. Eine solche Rote Mitteilung von Interpol ist im Grunde ein globales Ersuchen an Polizeibehörden, eine Person zu finden und vorläufig festzunehmen, um eine Auslieferung vorzubereiten. Sobald mehrere Staaten eine solche Ausschreibung für dieselbe Person erwirken, wird die Situation für die Justiz und den Betroffenen sofort ungleich komplizierter.

Wie entscheidet die EU bei mehreren Europäischen Haftbefehlen?

Innerhalb der Europäischen Union gibt der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl (EuHb) den Weg vor. Treffen mehrere Europäische Haftbefehle für dieselbe Person ein, liegt die Entscheidung bei der “vollstreckenden Justizbehörde” des Landes, in dem die Person festgenommen wurde. In Deutschland ist das typischerweise das zuständige Oberlandesgericht (OLG).

Diese Behörde muss eine sorgfältige Einzelfallprüfung durchführen und dabei “alle Umstände” berücksichtigen. Der Rahmenbeschluss selbst liefert einen Kriterienkatalog, um diese Abwägung zu leiten. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Die relative Schwere und der Ort der Straftaten: Ein Haftbefehl wegen eines Tötungsdelikts wiegt praktisch immer schwerer als einer wegen Betrugs. Die Justiz priorisiert hier klar.
  • Ausstellungsdaten der Haftbefehle: Das Datum spielt eine Rolle, ist aber selten der alleinige entscheidende Faktor.
  • Zweck des Haftbefehls: Geht es um die Strafverfolgung in einem noch laufenden Verfahren oder um die Vollstreckung eines bereits rechtskräftigen Urteils?
  • Die Staatsangehörigkeit der Person, insbesondere wenn der Heimatstaat einer der anfragenden Staaten ist.

Wichtig ist auch: Die zuständige Justizbehörde ist verpflichtet, Eurojust über den Konflikt zu informieren. Als Agentur der EU für justizielle Zusammenarbeit kann Eurojust eine beratende Stellungnahme abgeben. Ziel ist es, eine koordinierte und sinnvolle Lösung zu finden, die nicht nur rechtlich, sondern auch praktisch funktioniert.

Welcher Haftbefehl hat Vorrang?

Es gibt keine starre Hierarchie. Kein Europäischer Haftbefehl gewinnt automatisch. Die Entscheidung liegt vollständig im Ermessen der vollstreckenden Justizbehörde, wie einem deutschen Oberlandesgericht. Die Praxis zeigt jedoch eine Tendenz: Haftbefehlen aus dem Land, in dem die schwerste Straftat begangen wurde, oder aus dem Heimatland der Person wird oft eine höhere Priorität eingeräumt. Dennoch bleibt der Grundsatz der umfassenden Einzelfallprüfung das A und O.

Was gilt außerhalb der EU oder bei Ersuchen von Drittstaaten?

Wenn ein EU-Staat sowohl ein Ersuchen von einem Drittstaat (z. B. den USA) als auch einen Europäischen Haftbefehl von einem EU-Partner erhält, wird es noch komplexer. Dasselbe gilt, wenn zwei Nicht-EU-Staaten dieselbe Person aus einem europäischen Land ausgeliefert haben wollen. Hier kommen andere Regelwerke ins Spiel.

  • Europäische Auslieferungskonvention (1957): Für den Rechtsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates ist Artikel 17 zentral. Er listet Kriterien auf, die der ersuchte Staat berücksichtigen muss, darunter die Schwere der Taten, der Tatort, die Daten der Ersuchen, die Staatsangehörigkeit der Person und die Möglichkeit einer späteren Weiterlieferung.
  • Bilaterale Auslieferungsabkommen: Viele Staaten haben zusätzlich bilaterale Verträge abgeschlossen, wie das EU-US-Auslieferungsabkommen. Solche Abkommen enthalten oft eigene, sehr spezifische Klauseln für den Umgang mit konkurrierenden Ersuchen und geben den Behörden einen klaren Katalog von Abwägungsfaktoren an die Hand.

In diesen Konstellationen ist die Entscheidung oft politisch sensibler. Der Ermessensspielraum der exekutiven Bewilligungsbehörde (in Deutschland beispielsweise das Bundesamt für Justiz) ist hier spürbar größer als im rein justiziell geprägten Verfahren des Europäischen Haftbefehls.

Was bedeutet Auslieferung bei mehreren Straftaten?

Ein verwandter, aber rechtlich anderer Fall: Eine Auslieferung wird für *eine* schwere Straftat beantragt, aber im ersuchenden Staat werden der Person noch weitere, geringere Delikte vorgeworfen. Hier greift der “Grundsatz der Spezialität”. Er besagt, dass die Person nur wegen der Tat verfolgt werden darf, für die die Auslieferung explizit bewilligt wurde. Aber es gibt Ausnahmen. Abkommen wie das EU-US-Auslieferungsabkommen erlauben es, dass eine bewilligte Auslieferung auch andere im Ersuchen genannte Delikte umfassen kann, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel, wenn auch diese Taten mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können.

Welche Rechte haben Betroffene bei einer INTERPOL-Fahndung?

Da viele internationale Fahndungen über INTERPOL laufen, ist es für Betroffene absolut entscheidend, ihre Rechte gegenüber dieser Organisation zu kennen und zu nutzen. Die Datenverarbeitung bei INTERPOL wird von einer unabhängigen Stelle überwacht: der Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF).

Jede betroffene Person hat fundamentale Rechte, um die Rechtmäßigkeit einer Fahndung zu prüfen:

  • Recht auf Auskunft: Sie können bei der CCF einen Antrag (request for access to data) stellen, um zu erfahren, ob und welche Daten über Sie im INTERPOL-System gespeichert sind.
  • Recht auf Berichtigung und Löschung: Stellt sich heraus, dass die Daten falsch, veraltet oder unter Verletzung der INTERPOL-Regeln (z.B. aus politischen Motiven) gespeichert wurden, können Sie einen Antrag auf Korrektur oder Löschung (request for correction/deletion) stellen.

Das Statut der CCF setzt hierfür klare Fristen. Über einen einfachen Antrag auf Auskunft muss die Kommission innerhalb von vier Monaten nach Zulässigkeitserklärung entscheiden. Für einen komplexeren Löschungsantrag kann sich die Frist auf neun Monate erstrecken. Diese Zeitfenster sind entscheidend für die strategische Planung, denn die Verfahren können sich ziehen, während das Auslieferungsverfahren parallel weiterläuft. Dennoch sind diese Anträge ein zentrales Instrument, um unrechtmäßige Interpol-Verbreitung oder Notices anzugreifen.

Wie kann ich mich gegen mehrere Auslieferungsersuchen wehren?

Angesichts der Verflechtung verschiedener Rechtsordnungen ist eine spezialisierte anwaltliche Vertretung unverzichtbar. Nur so können die Rechte der betroffenen Person in jedem Stadium wirksam geschützt und eine strategische Verteidigung aufgebaut werden.

  • Argumentation vor der Justizbehörde: Ein erfahrener Anwalt kann vor der zuständigen Justizbehörde (z.B. dem OLG) detailliert argumentieren, warum einem Ersuchen Vorrang eingeräumt werden sollte. Gründe können eine engere familiäre Bindung zu einem Staat, unzumutbare Haftbedingungen in einem anderen oder Zweifel an der Fairness des dortigen Justizverfahrens sein.
  • Prüfung der Voraussetzungen jedes Ersuchens: Jeder einzelne Haftbefehl muss strengen rechtlichen Anforderungen genügen. Ein Anwalt prüft: Ist die vorgeworfene Tat hierzulande überhaupt strafbar (beiderseitige Strafbarkeit)? Ist Verjährung eingetreten? Bestehen Auslieferungshindernisse wie die Gefahr politischer Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung? Schon ein Formfehler kann ein Ersuchen zu Fall bringen.
  • Vorgehen bei der CCF: Parallel zum nationalen Auslieferungsverfahren kann ein Vorgehen gegen die zugrundeliegende INTERPOL-Ausschreibung die eigene Position erheblich stärken. Gelingt die Löschung der Daten bei INTERPOL, entzieht dies dem Auslieferungsverfahren oft die Grundlage.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Auslieferungsersuchen?

Ein Auslieferungsersuchen ist ein formelles Gesuch eines Staates an einen anderen, eine Person zu überstellen, die sich auf dessen Territorium aufhält. Der Zweck ist entweder die Strafverfolgung für eine mutmaßliche Straftat oder die Vollstreckung einer bereits verhängten Freiheitsstrafe.

Wann wird ein Auslieferungsersuchen stattgegeben?

Die Hürden sind hoch. Einem Auslieferungsersuchen wird nur stattgegeben, wenn mehrere Kernvoraussetzungen erfüllt sind. Die Tat muss in beiden Staaten strafbar sein, was als Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit bekannt ist. Es dürfen auch keine Auslieferungshindernisse vorliegen. Dazu zählen Verjährung oder die drohende Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung im ersuchenden Staat. Und schließlich müssen die formellen Anforderungen des jeweiligen Abkommens – wie beim Europäischen Haftbefehl penibel eingehalten werden. Schon ein kleiner Formfehler kann das gesamte Ersuchen zu Fall bringen.

Wer entscheidet über die Auslieferung in Deutschland?

In Deutschland ist die Entscheidung zweigeteilt, was ein entscheidender Schutzmechanismus ist. Zuerst prüft das zuständige Oberlandesgericht (OLG) die rein rechtliche Zulässigkeit der Auslieferung. Doch selbst wenn das Gericht grünes Licht gibt, ist die Sache noch nicht entschieden. Erst danach trifft die Generalstaatsanwaltschaft oder – in politisch heiklen Fällen – das Bundesamt für Justiz als Bewilligungsbehörde die endgültige, auch politische, Entscheidung über die Bewilligung.

Wie lange dauert ein Auslieferungsverfahren?

Die Dauer eines solchen Verfahrens kann extrem variieren. Handelt es sich um einen Europäischen Haftbefehl innerhalb der EU, sind die Fristen sehr kurz. Im Idealfall dauert es nur wenige Wochen. Das bedeutet, dass Betroffene und ihre Anwälte unter enormem Zeitdruck stehen. Bei klassischen Auslieferungsersuchen von oder an Drittstaaten sieht die Welt jedoch anders aus. Hier kann sich das Verfahren über viele Monate oder sogar Jahre hinziehen, insbesondere wenn Rechtsmittel eingelegt werden und Gerichte die Lage neu bewerten müssen.

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