
INTERPOL Red Notice: Bedeutung, Festnahme & Löschung
Eine INTERPOL Red Notice ist ein Ersuchen an Strafverfolgungsbehörden weltweit, eine gesuchte Person zu lokalisieren und sie im Hinblick auf eine Auslieferung, Übergabe oder eine vergleichbare rechtmäßige Maßnahme vorläufig festzunehmen oder ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Sie ist kein internationaler Haftbefehl und stellt keine Feststellung der Schuld dar. Ob und unter welchen Voraussetzungen nationale Behörden aufgrund einer Red Notice tätig werden dürfen, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Staates.
Unsere INTERPOL-Anwälte beraten Mandanten zu Red Notices, Diffusions, Anträgen an die Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien (CCF) und zu parallel laufenden Auslieferungsverfahren. Ist eine Red Notice mit den Regeln von INTERPOL nicht vereinbar, können die zugrunde liegenden Daten unter bestimmten Voraussetzungen berichtigt oder gelöscht werden.

Die richtige Strategie hängt davon ab, ob bereits eine Red Notice oder Diffusion besteht, welcher Staat die Daten übermittelt hat, welcher nationale Haftbefehl zugrunde liegt und wie sich das Strafverfahren entwickelt hat.
Ein Verfahren vor der CCF betrifft die Verarbeitung von Daten im INTERPOL-Informationssystem. Die Löschung einer Red Notice hebt daher nicht automatisch einen nationalen Haftbefehl auf und beendet weder das Strafverfahren noch ein bereits eingeleitetes Auslieferungsverfahren.
ReWas ist eine Red Notice von Interpol?
Eine Red Notice ist ein internationales Instrument der polizeilichen Zusammenarbeit. Sie wird auf Antrag eines Nationalen Zentralbüros (NCB) eines Mitgliedstaates oder einer hierzu befugten internationalen Stelle vom INTERPOL-Generalsekretariat veröffentlicht.
Ihr Zweck besteht darin, den Aufenthaltsort einer gesuchten Person festzustellen und ihre vorläufige Festnahme, Inhaftierung oder eine Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit im Hinblick auf eine Auslieferung, Übergabe oder eine vergleichbare rechtmäßige Maßnahme zu ermöglichen.
Eine Red Notice ist jedoch kein eigenständiger internationaler Haftbefehl.
Sie stützt sich vielmehr auf einen nationalen Haftbefehl, eine gerichtliche Entscheidung oder eine andere nach den INTERPOL-Regeln geeignete justizielle Grundlage.
Eine Red Notice enthält in der Regel:
- Vor- und Nachnamen;
- Geburtsdatum;
- Staatsangehörigkeit;
- Foto;
- Pass- oder Ausweisdaten;
- gegebenenfalls Fingerabdrücke;
- Angaben zur vorgeworfenen Straftat;
- Informationen zum zugrunde liegenden Haftbefehl oder Urteil.
Nicht jede Red Notice ist öffentlich.
Die Mehrheit der Red Notices ist ausschließlich für Strafverfolgungsbehörden bestimmt. Ein Auszug wird nur in bestimmten Fällen auf der öffentlichen INTERPOL-Website veröffentlicht, insbesondere wenn der ersuchende Staat einer Veröffentlichung zustimmt und die Unterstützung der Öffentlichkeit bei der Lokalisierung der Person erforderlich ist oder ein Sicherheitsinteresse besteht.
Deshalb bedeutet das Fehlen einer Person in der öffentlichen Datenbank nicht, dass keine Red Notice oder andere INTERPOL-Daten über sie verarbeitet werden.
Weitere Informationen zu anderen Formen der internationalen Polizeikooperation finden Sie auf unserer Seite zu INTERPOL-Mitteilungen.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Red Notice
Die Veröffentlichung einer Red Notice unterliegt den Regeln von INTERPOL, insbesondere den Rules on the Processing of Data (RPD).
Artikel 83 enthält besondere Kriterien für Red Notices.
Grundsätzlich muss es sich um eine schwere Straftat des allgemeinen Strafrechts handeln. INTERPOL soll nicht für Angelegenheiten genutzt werden, die ihrer Natur nach hauptsächlich privat, familiär oder administrativ sind.
Für eine Person, die zur Strafverfolgung gesucht wird, muss die betreffende Handlung grundsätzlich mit einer maximalen Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder einer schwereren Strafe bedroht sein.
Wird eine Person zur Vollstreckung eines Urteils gesucht, muss grundsätzlich:
- eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt worden sein; und/oder
- noch mindestens sechs Monate der Freiheitsstrafe zu verbüßen sein.
Darüber hinaus muss das Ersuchen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit von Bedeutung sein.
INTERPOL beschränkt die Verwendung von Red Notices insbesondere bei bestimmten Kategorien von Fällen. Dazu können gehören:
- Angelegenheiten, die überwiegend familiären oder privaten Charakter haben;
- Straftatbestände, die in verschiedenen Staaten aufgrund kultureller oder gesellschaftlicher Normen kontrovers beurteilt werden;
- Verstöße gegen rein administrative Vorschriften;
- Sachverhalte, die im Wesentlichen aus privaten Streitigkeiten hervorgehen.
Ausnahmen können gelten, wenn das betreffende Verhalten mit schwerer Kriminalität oder organisierter Kriminalität verbunden ist.
Auch die Artikel 2 und 3 der INTERPOL-Verfassung sind von zentraler Bedeutung. Artikel 2 betrifft unter anderem die Beachtung grundlegender Menschenrechte. Artikel 3 verbietet INTERPOL jede Tätigkeit oder Intervention mit überwiegend politischem, militärischem, religiösem oder rassischem Charakter.
Genehmigungsprozess für Red Notice
Die Veröffentlichung einer Red Notice erfolgt nicht automatisch allein deshalb, weil ein Mitgliedstaat eine internationale Fahndung wünscht.
Der bestehende Prozess lässt sich grundsätzlich in drei Schritte unterteilen.
Schritt 1: Das zuständige Nationale Zentralbüro oder eine befugte internationale Stelle übermittelt dem INTERPOL-Generalsekretariat einen Antrag.
Dieser muss die nach den RPD erforderlichen Identitäts- und Justizdaten enthalten. Dazu gehören insbesondere ausreichende Informationen über die gesuchte Person, die Straftat und den zugrunde liegenden Haftbefehl oder eine gleichwertige gerichtliche Entscheidung.
Schritt 2: INTERPOL prüft den Antrag auf Übereinstimmung mit den geltenden Regeln.
Der Notices and Diffusions Task Force (NDTF) kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Sie überprüft neue Red-Notice-Anträge und Wanted Person Diffusions auf rechtliche und qualitative Anforderungen.
Geprüft werden unter anderem:
- Artikel 2 und 3 der INTERPOL-Verfassung;
- die Voraussetzungen der RPD;
- die Qualität und Genauigkeit der Daten;
- die Art und Schwere der Straftat;
- die justizielle Grundlage;
- der Zweck der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit.
Schritt 3: Entspricht der Antrag den Anforderungen, kann das Generalsekretariat die Red Notice veröffentlichen.
INTERPOL überprüft darüber hinaus auch bereits bestehende Red Notices und Wanted Person Diffusions. Werden später Informationen bekannt, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung begründen, kann eine bestehende Ausschreibung blockiert oder gelöscht werden.
Eine INTERPOL-Diffusion unterscheidet sich in ihrer Übermittlung von einer Red Notice, unterliegt aber ebenfalls den Regeln und Compliance-Kontrollen von INTERPOL.
Der unverbindliche Status von Red Notices
Eine Red Notice ist kein weltweit verbindlicher Haftbefehl.
INTERPOL selbst kann eine Person nicht festnehmen und kann einem Mitgliedstaat nicht vorschreiben, aufgrund einer Red Notice eine Festnahme vorzunehmen.
Jedes Land entscheidet nach seinem eigenen Recht, welche rechtlichen Folgen es einer Red Notice beimisst.
In einem Staat kann eine Red Notice unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundlage für eine vorläufige Festnahme darstellen. In einem anderen Staat kann eine zusätzliche nationale richterliche oder behördliche Entscheidung erforderlich sein.
Deshalb sind drei rechtlich unterschiedliche Fragen voneinander zu trennen:
- Besteht eine Red Notice oder eine andere INTERPOL-Ausschreibung?
- Besteht ein nationaler Haftbefehl?
- Sind im Aufenthaltsstaat die gesetzlichen Voraussetzungen für Festnahme und Auslieferung erfüllt?
Eine Löschung der INTERPOL-Daten beantwortet nur die erste Frage.
Ein nationaler Haftbefehl kann trotz der Löschung einer Red Notice bestehen bleiben. Ebenso kann ein Staat außerhalb der INTERPOL-Kanäle andere zulässige Formen der internationalen Rechtshilfe nutzen.

Wie lange ist eine Red Notice von Interpol gültig?
Bei INTERPOL-Daten über gesuchte Personen kann ein Zeitraum von fünf Jahren für die Speicherung und Überprüfung relevant sein.
Es wäre jedoch falsch, davon auszugehen, dass jede Red Notice nach genau fünf Jahren automatisch und endgültig verschwindet.
Wenn die Voraussetzungen für die Verarbeitung weiterhin erfüllt sind, kann die Speicherung der Daten nach den INTERPOL-Regeln fortgesetzt werden.
Eine Red Notice kann andererseits bereits früher gelöscht werden, wenn beispielsweise:
- der Zweck des Fahndungsersuchens erreicht wurde;
- die ersuchende Stelle die internationale Fahndung zurückzieht;
- der zugrunde liegende Haftbefehl oder das Verfahren wesentlich geändert wurde;
- die Voraussetzungen für eine Red Notice nicht mehr erfüllt sind;
- das Generalsekretariat einen Compliance-Verstoß feststellt;
- die CCF zu dem Ergebnis gelangt, dass die Daten berichtigt oder gelöscht werden müssen.
Betroffene sollten deshalb nicht allein auf den Ablauf eines Fünfjahreszeitraums vertrauen, sondern den tatsächlichen Status der Daten prüfen.
Auch nach einer Löschung bei INTERPOL kann ein nationaler Haftbefehl bestehen bleiben.
Kann eine Red Notice zur Auslieferung führen?
NJa, eine Red Notice kann in der Praxis zu einer vorläufigen Festnahme und anschließend zu einem Auslieferungsverfahren beitragen. Sie führt jedoch nicht automatisch zur Auslieferung.
Wird eine Person aufgrund einer internationalen Fahndung lokalisiert oder festgenommen, muss der ersuchende Staat in der Regel die nach dem Recht des Aufenthaltsstaates erforderlichen Auslieferungsschritte einleiten.
Ob eine Auslieferung zulässig ist, bestimmen die zuständigen nationalen Behörden oder Gerichte.
Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:
- Besteht eine wirksame Rechtsgrundlage für die Auslieferung?
- Ist die Voraussetzung der beiderseitigen Strafbarkeit erfüllt?
- Ist die Tat verjährt?
- Liegt eine politische Straftat oder ein politischer Verfolgungskontext vor?
- Besteht ein anerkannter Flüchtlingsstatus?
- Drohen Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung?
- Bestehen ernsthafte Risiken für das Recht auf ein faires Verfahren?
- Wurden die verfahrensrechtlichen Anforderungen eingehalten?
Eine CCF-Beschwerde und die Verteidigung in einem Auslieferungsverfahren sind unterschiedliche Verfahren.
Die CCF entscheidet darüber, ob Daten über die INTERPOL-Kanäle verarbeitet werden dürfen. Ein nationales Gericht oder eine andere zuständige nationale Stelle entscheidet dagegen über Festnahme und Auslieferung.
Unser Team kann die INTERPOL-Fragen mit der Verteidigung gegen einen internationalen Haftbefehl und ein mögliches Auslieferungsverfahren koordinieren.
Wie finde ich heraus, ob eine Red Notice gegen mich vorliegt?
Ein Blick in die öffentliche Datenbank von INTERPOL ist ein sinnvoller erster Schritt, reicht aber nicht aus.
Die Mehrheit der Red Notices ist nicht öffentlich. Wird bei der öffentlichen Suche kein Eintrag gefunden, bedeutet dies deshalb nicht, dass keine Informationen über die betreffende Person im INTERPOL-System vorhanden sind.
Auch Diffusions werden grundsätzlich nicht wie öffentliche Red-Notice-Auszüge in der öffentlichen Fahndungsdatenbank angezeigt.
Eine formelle Möglichkeit besteht darin, bei der Kommission zur Kontrolle der INTERPOL-Dateien (CCF) einen Antrag auf Zugang zu den personenbezogenen Daten zu stellen.

Ein solcher Antrag kann klären, ob personenbezogene Daten im INTERPOL-Informationssystem verarbeitet werden. Die Offenlegung einzelner Informationen kann allerdings aufgrund der INTERPOL-Regeln über Vertraulichkeit und Datenquellen beschränkt werden.
Seit dem 26. März 2026 müssen neue Anträge an die CCF grundsätzlich über das dafür eingerichtete sichere Online-Portal eingereicht werden.
Ein Antrag auf Zugang ist kostenlos. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben.
Die CCF entscheidet über einen zulässigen Antrag auf Zugang grundsätzlich innerhalb von vier Monaten ab dem Zeitpunkt der Zulässigkeit.
Kommission zur Kontrolle der Interpol-Dateien
Die Commission for the Control of INTERPOL’s Files (CCF) ist ein unabhängiges Organ von INTERPOL.
Sie überwacht, ob personenbezogene Daten im INTERPOL-Informationssystem entsprechend den Regeln der Organisation verarbeitet werden.
Die CCF besteht aus zwei Kammern. Für individuelle Anträge auf Zugang, Berichtigung und Löschung ist die Requests Chamber, auf Deutsch üblicherweise als Antragskammer bezeichnet, zuständig.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Anträge auf Zugang zu personenbezogenen Daten;
- Anträge auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten;
- Anträge auf Löschung nicht regelkonformer Daten;
- unter den jeweiligen Voraussetzungen Anträge auf Revision früherer Entscheidungen.
Die CCF ist kein Strafgericht.
Sie entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, hebt keine nationalen Haftbefehle auf und entscheidet nicht, ob eine Person ausgeliefert werden darf.
Ihre Prüfung ist darauf beschränkt, ob die Verarbeitung der betreffenden Informationen über die INTERPOL-Kanäle mit den Regeln der Organisation vereinbar ist.
Für einen Antrag auf Berichtigung oder Löschung gilt grundsätzlich eine Entscheidungsfrist von neun Monaten ab Zulässigkeit. In bestimmten Fällen können die nach dem CCF-Statut vorgesehenen Verlängerungen zur Anwendung kommen.
Das Generalsekretariat erhält anschließend die Möglichkeit, zu den Schlussfolgerungen Stellung zu nehmen, soweit dies nach dem Verfahren vorgesehen ist.
Seit dem 26. März 2026 erfolgt die Einreichung neuer CCF-Anträge grundsätzlich über das sichere Online-Portal.
Der TRAP Act und der Missbrauch von Red Notices
Der US-amerikanische Transnational Repression Accountability and Prevention Act beziehungsweise die entsprechenden gesetzlichen TRAP-Bestimmungen befassen sich mit dem möglichen Missbrauch von INTERPOL-Instrumenten durch Mitgliedstaaten für politische oder andere rechtswidrige Zwecke.
Der Hintergrund ist die Sorge, dass internationale Fahndungsmechanismen in einzelnen Fällen zur transnationalen Repression gegen politische Gegner, Aktivisten, Journalisten oder andere Personen genutzt werden können.
Der TRAP Act ist jedoch kein Verfahren zur Löschung einer Red Notice.
Eine Person kann eine Red Notice nicht allein aufgrund des TRAP Act bei INTERPOL entfernen lassen. Für die Prüfung der Daten im INTERPOL-System bleibt insbesondere das CCF-Verfahren relevant.
Für Personen außerhalb der Vereinigten Staaten ist daher entscheidend, ob die betreffende Red Notice oder Diffusion nach den Regeln von INTERPOL rechtmäßig verarbeitet wird.
Key Provisions of the TRAP Act
Zu den mit dem TRAP-Rahmen verbundenen Maßnahmen gehören insbesondere:
- Überwachung möglichen Missbrauchs: US-Behörden sollen problematische Verwendungen von Red Notices, Diffusions und anderen INTERPOL-Kommunikationen erkennen und bewerten.
- Schutz vor transnationaler Repression: Verdächtige internationale Ausschreibungen sollen nicht ungeprüft als Beweis für Schuld oder als automatische Grundlage für Maßnahmen behandelt werden.
- Zusammenarbeit und Reform: Die Vereinigten Staaten können mit INTERPOL und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um Schutzmechanismen gegen Missbrauch zu stärken.
- Berichterstattung: Die gesetzlichen Vorgaben sehen Berichte über den Missbrauch von INTERPOL-Kommunikationen und die Reaktion der US-Behörden vor.
Die offiziellen US-Berichte wurden als biannual reports bezeichnet. Es ist daher nicht korrekt, den TRAP Act lediglich als Verpflichtung des US-Justizministeriums zu einem jährlichen Bericht darzustellen.
Für ein konkretes CCF-Verfahren sind jedoch in erster Linie die INTERPOL-Verfassung, die Rules on the Processing of Data, das CCF-Statut und die Tatsachen des individuellen Falls maßgeblich.
Anwalt für die Anfechtung von Red Notices von Interpol
Eine Red Notice kann angefochten werden, wenn die Verarbeitung der zugrunde liegenden Daten nicht mit den Regeln von INTERPOL vereinbar ist.
Eine anwaltliche Vertretung ist vor der CCF nicht verpflichtend. Anträge können von Betroffenen selbst eingereicht werden und INTERPOL erhebt für das CCF-Verfahren keine Antragsgebühr.
Bei komplexen Fällen kann eine spezialisierte rechtliche Beratung dennoch sinnvoll sein, insbesondere wenn gleichzeitig ein nationaler Haftbefehl, eine Auslieferung, ein Flüchtlingsstatus oder eine politisch sensible Strafverfolgung betroffen ist.
Unsere Anwälte unterstützen unter anderem bei:
- Präventiven Eingaben. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Staat künftig eine Red Notice oder Diffusion beantragen könnte, können relevante Compliance-Informationen frühzeitig vorgelegt werden. Eine präventive Eingabe garantiert nicht, dass eine zukünftige Ausschreibung verhindert wird.
- Anträgen auf Informationszugang. Wenn unklar ist, welche Daten INTERPOL verarbeitet, kann ein Zugangsantrag bei der CCF vorbereitet werden.
- Anträgen auf Berichtigung oder Löschung. Bestehende Daten können angefochten werden, wenn konkrete Gründe für einen Verstoß gegen die INTERPOL-Regeln vorliegen.
- CCF-Verfahren. Wir strukturieren Tatsachen, rechtliche Argumente und Beweismittel und begleiten die Kommunikation während der Prüfung.
- Parallel laufenden nationalen Verfahren. Soweit erforderlich, koordinieren wir die INTERPOL-Strategie mit Fragen eines nationalen Haftbefehls, einer Festnahme oder eines Auslieferungsverfahrens.
Typische rechtliche Fragen können Artikel 2 und 3 der INTERPOL-Verfassung, die Anforderungen der RPD, die Richtigkeit und Aktualität von Daten sowie die fortbestehende Bedeutung der internationalen Polizeizusammenarbeit betreffen.
Wird eine Red Notice gelöscht, entfernt INTERPOL die betreffende Ausschreibung aus seinen Datenbanken und informiert die Mitgliedstaaten über die Löschung. Die Staaten werden aufgefordert, entsprechende nationale Datensätze zu aktualisieren.
Die Löschung bei INTERPOL führt jedoch nicht automatisch zur Aufhebung des zugrunde liegenden Strafverfahrens oder eines nationalen Haftbefehls.
Weitere Informationen zum konkreten Löschungsverfahren finden Sie bei unserem Service Anwalt für die Entfernung von INTERPOL Red Notices.
Bei allgemeinen INTERPOL-Fragen können Sie sich außerdem an unsere Anwälte für INTERPOL-Fälle wenden.