Updated on
Sep, 26 2025
Ahmed Abdelmawgoud
Rechtsberater — INTERPOL und Internationales Strafrecht
Anastasia Goma
Senior Associate, Internationale Strafverteidigung
Hanna Sianko
Assoziierte Partnerin
Cliodhna Joyce-Daly
Strategischer Rechtsberater und Jurisdiktionsexperte
Christina Abdel Ahad
Leitender Mitarbeiter
Assoziierte Partnerin
Senior Associate
Tarek Muhammad
Associated Partner
Tatiana Del Moral
Assoziierte Partnerin
Marcin Ajs
Assoziierter Partner
Anatoliy Yarovyi
Senior Partner
Dmytro Konovalenko
Senior Partner
Iryna Berenstein
Assoziierte Partnerin
Maryna Mkrtycheva
Senior Associate

Verteidigung gegen Red Notice

Die Fakten

Der Mandant ist Staatsangehöriger des Vereinigten Königreichs und Zyperns und wurde wegen Bankbetrugs angeklagt.

Im Januar 2020 beantragten die zuständigen britischen Behörden bei Interpol die Veröffentlichung einer Blue Notice bezüglich des Mandanten. Sie behaupteten, er sei Zeuge in dem Fall und sein Aufenthaltsort sowie seine Aussagen seien für die Polizei von Bedeutung. Zu diesem Zeitpunkt verdächtigten die Staatsanwälte im selben Fall den Mandanten jedoch bereits einer Straftat.

Im April 2020 erließ Interpol eine Blue Notice bezüglich des Mandanten, der sich zu diesem Zeitpunkt auf Zypern aufhielt.

Im August 2020 reichte die Auslieferungsanwaltskanzlei einen präventiven Antrag bei Interpol ein, keine Red Notice auszustellen, falls die britischen Behörden dies beantragen würden, bis relevante weitere Anträge der Verteidigung geprüft und die CCF von Interpol eine endgültige Entscheidung in der Sache getroffen habe.

Im September 2020 beantragten die britischen Behörden die Veröffentlichung der Red Notice bezüglich unseres Mandanten.

Die Feststellungen der Kommission

Der CCF hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 79 der Regeln alle Kündigungsanträge vom Generalsekretariat auf die Einhaltung der vorliegenden Regeln geprüft werden.

Die Maßnahmen der nationalen Ermittlungsbehörden beweisen und demonstrieren, dass ihnen bewusst war, dass der Antragsteller in dem Fall tatsächlich bereits als Verdächtiger galt, sie jedoch gleichzeitig die Ausstellung einer Blue Notice gegen ihn beantragten, was das Generalsekretariat in die Irre führte.

Gemäß Artikel 77 §2 (a) der Geschäftsordnung darf das Generalsekretariat die Bekanntmachung im Namen der Organisation nicht veröffentlichen, wenn die bereitgestellten Daten die Bedingungen für die Veröffentlichung einer Bekanntmachung nicht erfüllen.


Die Argumente der Auslieferungsanwaltskanzlei

Unsere Anwälte forderten die Löschung der Daten des Mandanten und argumentierten unter anderem, dass:

  1. Die britischen Behörden haben Interpol in die Irre geführt und Fakten manipuliert. Sie behaupteten, der Mandant sei ein Zeuge, obwohl sie ihn bereits als Verdächtigen betrachteten. Dies führte dazu, dass Interpol die Blue Notice rechtswidrig und mit unrechtmäßigem Zweck erließ.
  2. Die Strafverfolgung auf nationaler Ebene entsprach nicht den Standards und Grundsätzen der Menschenrechte.

Die Ergebnisse

Im April 2021 entschied die Kommission, dass die Bekanntmachung die Bedingungen für die Veröffentlichung einer Bekanntmachung nicht mehr erfüllt und gemäß Artikel 81§3 (c) der Regeln zu löschen ist.

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