Updated on
Aug, 21 2026
Dmytro Konovalenko
Senior Partner

Kann INTERPOL überall Personen festnehmen?

INTERPOL ist keine supranationale Polizeibehörde mit eigenständiger Festnahmebefugnis. Mitarbeiter der Organisation können daher nicht in ein anderes Land reisen und dort selbst eine gesuchte Person verhaften.

INTERPOL ermöglicht vielmehr die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden seiner 196 Mitgliedstaaten, stellt internationale Datenbanken bereit und erleichtert den Austausch polizeilicher Informationen.

Eine Rote Mitteilung von INTERPOL kann dennoch dazu führen, dass nationale Behörden eine Person lokalisieren und nach dem jeweiligen nationalen Recht vorläufig festnehmen.

Kann INTERPOL eine Person selbst festnehmen?

Nein.

INTERPOL verfügt nicht über eine internationale Polizeieinheit mit einem allgemeinen Recht zur Festnahme. Die eigentlichen Eingriffsbefugnisse liegen weiterhin bei den Behörden der Mitgliedstaaten.

Deshalb unterscheiden Anwälte für INTERPOL-Fälle zwischen einem Eintrag im INTERPOL-System und einer rechtlichen Grundlage für eine Festnahme im jeweiligen Staat.

Ob eine Person tatsächlich festgenommen werden kann, bestimmt sich nach nationalem Recht.

Ist eine Rote Mitteilung ein internationaler Haftbefehl?

Nein.

Eine Rote Mitteilung ist eine internationale Fahndungsinformation beziehungsweise ein Ersuchen, eine gesuchte Person zu lokalisieren und sie — soweit nationales Recht dies erlaubt — im Hinblick auf eine mögliche Auslieferung, Übergabe oder vergleichbare Maßnahme vorläufig festzunehmen.

Daneben können Mitgliedstaaten Informationen über eine INTERPOL-Diffusion verbreiten.

Ob daraus eine Festnahme folgt, hängt vom Recht des Aufenthaltsstaates, vom zugrunde liegenden nationalen Haftbefehl, von Auslieferungsabkommen und von den Umständen des Einzelfalls ab.

Kann man am Flughafen oder an der Grenze festgenommen werden?

Ja.

An internationalen Grenzen überprüfen Behörden Identitäten und Reisedokumente und können dabei auf nationale sowie internationale Fahndungsinformationen zugreifen.

Eine Übereinstimmung kann weitere Kontrollen, Befragungen, eine Kontaktaufnahme mit dem ersuchenden Staat oder eine Festnahme auslösen.

Dabei muss auch geklärt werden, ob unabhängig von INTERPOL ein wirksamer Haftbefehl besteht.

Führt eine Festnahme automatisch zur Auslieferung?

Nein.

Vorläufige Festnahme und Auslieferung sind unterschiedliche Verfahrensschritte.

Selbst nach einer Festnahme müssen die zuständigen Behörden beziehungsweise Gerichte prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Dabei können unter anderem Auslieferungsverträge, beiderseitige Strafbarkeit, Verjährung und menschenrechtliche Hindernisse relevant sein.

Eine Rote Mitteilung selbst ist daher keine Entscheidung über die Auslieferung.

Wie kann man feststellen, ob INTERPOL nach einem sucht?

Eine Suche auf der öffentlichen Website von INTERPOL ist nicht abschließend.

Die Mehrheit der Roten Mitteilungen ist ausschließlich für Strafverfolgungsbehörden bestimmt und wird nicht öffentlich angezeigt.

Deshalb bedeutet das Fehlen eines Namens in der öffentlich zugänglichen Datenbank nicht, dass keine Informationen über die betreffende Person verarbeitet werden.

Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag wie Sie herausfinden, ob Sie von INTERPOL gesucht werden.

Die Frage der Öffentlichkeit einer Fahndung wird außerdem im Beitrag über die Veröffentlichung von INTERPOL Red Notices näher erläutert.

Kann eine Rote Mitteilung angefochten werden?

Ja.

Betroffene Personen können Auskunft über sie betreffende Daten beantragen und unter bestimmten Voraussetzungen deren Berichtigung oder Löschung verlangen.

Dies kann insbesondere relevant sein, wenn eine Fahndung politisch motiviert ist, Informationen falsch oder veraltet sind oder die Datenverarbeitung gegen die Regeln von INTERPOL verstößt.

In einem solchen Fall kann ein Verfahren zur Entfernung einer INTERPOL Red Notice geprüft werden.

Auch eine Diffusion kann erhebliche praktische Folgen haben; hierzu siehe den Beitrag über die verdeckten Risiken einer INTERPOL-Diffusion.

Seit dem 26. März 2026 müssen Anträge an die CCF über deren spezielles sicheres Online-Portal eingereicht werden.

Fazit

INTERPOL kann Personen nicht selbstständig in Mitgliedstaaten festnehmen. Die Festnahmebefugnis liegt bei den zuständigen nationalen Behörden.

Eine Rote Mitteilung, Diffusion oder ein anderer INTERPOL-Datensatz kann jedoch dazu führen, dass eine Person identifiziert, überprüft und unter den Voraussetzungen des jeweiligen nationalen Rechts vorläufig festgenommen wird.

Deshalb sollten ein INTERPOL-Eintrag, ein nationaler Haftbefehl und ein mögliches Auslieferungsverfahren immer getrennt voneinander geprüft werden.

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